2 Broschüren unserer Schule:
Die richtige Stifthaltung
Handys und Smart-Watches in der Schule
BayEUG, Art. 56:
(5) 1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
3Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Smart-Watches dürfen nur ausgesschaltet und im Schulranzen in der Schule sein.
Hinweise für den Kauf nachhaltiger Schulmaterialien:
Quelle: https://www.bllv.de/themen/nachhaltige-entwicklung-bne/nachhaltige-schultasche/tipps-fuer-eltern/
Downloads / Anträge:
Antrag: evangelischer oder katholischer Religionsunterricht
Antrag: Ethik
Für Kinder, die mit dem Bus fahren:
Entscheidung: Korridor
Belehrung: Infektionsschutzgesetz
Hilfreiche Links: